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Helme

ECE-Norm für Motorradhelme

ECE-Norm für Motorradhelme. 18.07.07

Generell wird ein Helm danach beurteilt, ob er überhaupt bauartgeprüft ist, oder nicht.

Ist ein Helm nicht bauartgeprüft, sind im Helm oder am Kinnriemen keinerlei Hinweise, Aufnäher oder Aufdrucke, die auf eine derartige Prüfung hinweisen. Ein solcher Helm ist weder in Deutschland, noch in Italien oder Österreich erlaubt. Sollche Helme werden in Deutschland zwar verkauft, aber es wird in der Regel darauf hingewiesen, das dieser Helm nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entspricht.

Helme, die in Deutschland gekauft wurden, haben in der Regel eine derartige Kennzeichnung.
Ist ein Helm bauartgeprüft hat er einen Aufnäher, der mit einem eingekreisten E und einer Nummer beginnt. Das bedeutet, das er nach Economic Commission for Europe geprüft und zugelassen ist.
Beispiel:
Ein Helm weist am Kinnriemen ein Prüfkennzeichen mit E5 oder E13auf, so bedeutet das, das dieser der Europäischen Norm entspricht und diese Prüfung in einem entsprechenden Land mit dem jeweiligen Länderschlüssel, in den o.g. Beispielen, 5 bzw 13 durchgeführt wurde. Es gibt 20 Länder in Europa, die diese Prüfungen durchführen dürfen.
Wenn die folgende Nummer mit 05 beginnt, bedeutet das, das der Helm nach ECE R22/04 oder ECE 22/05 geprüft ist.
Der Helm muß also nicht direkt einen ECE 22/.. Aufdruck aufweisen. Diese Norm ist in verschiedenen Prüfkennzeichen enthalten. Wichtig ist, das die nachfolgende Prüfnummer mit 05 bzw. je nach Forderung des jeweiligen Landes mit 04 beginnt.



Beispiel:

Ein Helm hat folgendes Etikett

E11 05 0023 /P

E11 - Kennzeichnung in welchem Land das Prüfverfahren nach
ECE R 22/04 bzw. ECE 22/05 absolviert wurde.
05 - steht für die aktuelle Norm
0023 - ist die Homologationsnummer
/P - dieser Helm wurde mit Kinnschutz geprüft
/PN - dies besagt, das der Helm ohne Kinnschutz geprüft wurde.



Sichere und gute Fahrt wünscht Euch

Mario

vom Steinwald - Chapter